GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

A. Gastaufnahmebedingungen
Für die Buchung der in diesem Preisverzeichnis angebotenen Unterkünfte in Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Ferienwohnungen gelten, soweit wirksam und mit den Übernachtungsbetrieben nicht gesondert vertraglich vereinbart, die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen. Vertragspartner wird im Falle Ihrer Buchung dabei ausschließlich der betreffende Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, usw.) – nachfolgend „BHB“ abgekürzt, nicht der Kur- und Verkehrsverein Bad Essen e.V

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.1
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder eMail erfolgen kann,
bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Gast oder das
vermittelnde Reisebüro zustande.

1.3
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten
Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.


2. Reservierungen

2.1
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur
bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht
getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsatzlich zu einem für den
BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt

Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB,
bzw. des KVV als Vermittler. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend 3. Rücktritt.


3. Rücktritt

3.1
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthalts-
preises, einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anzurechnen.

3.2
Die ersparten Aufwendungen werden wie folgt pauschal angesetzt
Bei Übernachtung/Frühstück 10 %
Bei Halbpension 20 %
Bei Vollpension 40 %
des vereinbarten Gesamtpreises

3.3
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3.4
Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte
im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.


4. Preise/Leistungen

4.1
Die im Preisverzeichnis angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person, soweit nicht anders angegeben,
ausgenommen Ferienwohnungen.

4.2
Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.


5. Bezahlung

Zahlungen erfolgen direkt an den Beherbergungsbetrieb. Sonderregelung bei Buchung von
Kurzreiseangeboten/Pauschalangeboten über den Kur- und Verkehrsverein Bad Essen.e.V.


6. Haftung des BHB

6.1
Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich
der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachverträglicher
Pflichten) ist auf den
dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird

oder

b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2
Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


7. Reklamationen

7.1
Mängel der Leistung des Beherbergungsbetriebes hat der Gast unverzüglich dem
Beherbergungsbetrieb anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

7.2
Ansprüche des Gastes wegen Mängeln entfallen nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige
ohne Verschulden des Gastes unterbleibt.


8. Gerichtsstand, Sonstiges

8.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen
Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

8.2
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis, zwischen Gast und BHB, insbesondere mit ausländischen Gästen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.3
Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.

8.4
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand für Klagen des BHB der Sitz des BHB vereinbart.